Türöffnungen Frankfurt

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Ausgesperrt in Frankfurt? Zugefallene Tür, abgebrochener Schlüssel oder Schloss defekt? Der Werner-Schulz-Schlüsseldienst ist rund um die Uhr für Sie im Einsatz, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Wir fahren aus der Zentrale in der Mainkurstraße 27, 60385 Frankfurt am Main zu Ihnen und sind in der Regel in 15 bis 20 Minuten vor Ort. Bei einer Not-Türöffnung erreichen Sie uns unter +49 172 691 5000.

Unsere Monteure arbeiten mit zerstörungsfreier Öffnungstechnik. Bei zugefallenen Türen öffnen wir das Schloss in den meisten Fällen in unter 15 Minuten, ohne die Tür oder den Zylinder zu beschädigen. Ein Neukauf des Sicherheitszylinders bleibt Ihnen so erspart.

Neben der klassischen Not-Türöffnung übernehmen wir das Auswechseln beschädigter Schlösser, die Öffnung abgeschlossener Türen und die Reparatur eingeklemmter Schließmechanismen. Vor Beginn der Arbeit erhalten Sie einen transparenten Kostenüberschlag, versteckte Kosten gibt es bei uns nicht. Bezahlt wird bequem in bar oder per Karte direkt vor Ort. Mehr zu unserem gesamten Angebot finden Sie auf der Startseite.

Türöffnungen Frankfurt: Preise

Für Türöffnungen in Frankfurt und im Rhein-Main-Umland gelten folgende Festpreise, inklusive Anfahrt und Mehrwertsteuer:

ZeitfensterFestpreis (zugefallene Tür)
Mo-Fr 8-17 Uhr90 Euro
Mo-Fr 17-22 Uhr130 Euro
Mo-Fr 22-8 Uhr160 Euro
Sa 8-22 Uhr130 Euro
Sonn- und Feiertage160 Euro

Bei abgeschlossenen Türen oder komplexen Sicherheitsschlössern kann ein Aufpreis anfallen. Wir informieren Sie vor Beginn der Arbeit offen über die zu erwartenden Kosten. Bezahlung erfolgt in bar oder per Karte vor Ort.

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Türöffnungen Frankfurt: Unsere Leistungen

Sie sind ausgesperrt oder Ihr Schlüssel steckt abgebrochen im Schloss? Rufen Sie uns an, wir kommen und lösen das Problem. Unser Leistungsspektrum bei Türöffnungen in Frankfurt umfasst:

  • Not-Türöffnungen bei zugefallenen und abgeschlossenen Türen
  • Öffnung nach Schlüsselverlust oder Schlüsselabbruch
  • Austausch defekter Schlösser und Zylinder
  • Reparatur eingeklemmter oder blockierter Schließmechanismen
  • Nachrüstung auf Sicherheitszylinder nach Einbruchsversuchen

In akuten Notfällen erreichen Sie uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.

Wir arbeiten mit namhaften Herstellern zusammen und verbauen nur geprüfte Qualitätsware. Unser Anspruch ist eine saubere, materialschonende Arbeitsweise, damit Ihre Tür nach dem Einsatz wie gewohnt funktioniert. Reicht der Umfang der Arbeiten über eine reine Türöffnung hinaus, besprechen wir jeden Schritt mit Ihnen, bevor wir aktiv werden.

Einsatzgebiete

Wir sind in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet für Sie im Einsatz. Von unserer Zentrale im Frankfurter Ostend erreichen wir alle Stadtteile innerhalb kurzer Zeit, ebenso Offenbach, Bad Vilbel, Langen, Neu-Isenburg und die angrenzenden Gemeinden im Main-Taunus-Kreis.

Auch für weitere Leistungen wie Tresoröffnungen oder Schließanlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

In allen genannten Städten und Gemeinden profitieren Sie bei einem Notfall von unseren transparenten Festpreisen. Anfahrt und Mehrwertsteuer sind bereits enthalten, Nachforderungen gibt es bei uns nicht. Gezahlt wird bar oder per Karte direkt vor Ort.

Türöffnungen Frankfurt: FAQ

Wir haben die häufigsten Fragen unserer Kunden zum Thema Türöffnung in Frankfurt zusammengestellt und ausführlich beantwortet. Ist Ihre Frage nicht dabei, erreichen Sie uns telefonisch rund um die Uhr.

Was darf eine Türöffnung kosten?

Übliche Tarife in Deutschland liegen für eine reguläre Türöffnung tagsüber nicht über 90 Euro, nachts sollte der Preis 160 Euro nicht übersteigen. Bei uns finden Sie diese Preise klar aufgelistet, jeweils inklusive Anfahrt und Mehrwertsteuer.

Fordert ein Anbieter am Telefon deutlich höhere Beträge oder verweigert konkrete Preisauskunft, ist Vorsicht angebracht. Ein seriöser Schlüsseldienst nennt Ihnen die Kosten vor Auftragserteilung.

Darf ich als Vermieter Türöffnungen bei Ruhestörungen veranlassen?

Bei einer reinen Ruhestörung steht es Ihnen als Vermieter nicht zu, die Wohnungstür Ihres Mieters öffnen zu lassen. Selbst die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in einem solchen Fall die Tür nicht öffnen, da das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung überwiegt.

Anders liegt der Fall bei Gefahr in Verzug, etwa bei einer vermuteten hilflosen Person oder einem Wasserrohrbruch. Hier darf die Polizei einen Schlüsseldienst hinzuziehen. Auch dann öffnen wir die Tür in aller Regel zerstörungsfrei.